Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Auswirkungen im Krankenhaus.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist auch in Gesundheitseinrichtungen die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Mit Wirkung zum 01.06.2015 ist eine vollständig überarbeitete Fassung der Verordnung in Kraft getreten – mit weitreichenden Folgen in den Bereichen:
- Verwendung von Arbeitsmitteln (allg.)
- Druckanlagen
- Aufzüge
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Wir laden gemeinsam ein zur
Informationsveranstaltung
15. September 2015, 14.00 Uhr
TÜV Rheinland
Alboinstraße 56,
Hochhaus, Raum 1101 a+b
12103 Berlin
Anmeldung per Mail an p.rode@kkc.info ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl erbeten
Es wird keine Teilnehmergebühr erhoben