Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Auswirkungen im Krankenhaus.

» Artikel veröffentlicht am 28.07.15, von

Logo KKC AMBB TUEV (2) AMBB TUEV KKC     Die Betriebssicherheitsverordnung ist auch in Gesundheitseinrichtungen die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.     Mit Wirkung zum 01.06.2015 ist eine vollständig überarbeitete Fassung der Verordnung in Kraft getreten – mit weitreichenden Folgen in den Bereichen:

  • Verwendung von Arbeitsmitteln (allg.)
  • Druckanlagen
  • Aufzüge
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

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 Wir laden gemeinsam ein zur

Informationsveranstaltung

15. September 2015, 14.00 Uhr

   TÜV Rheinland

Alboinstraße 56,

Hochhaus, Raum 1101 a+b

12103 Berlin

Hier die Agenda

Anmeldung per Mail an p.rode@kkc.info ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl erbeten

Es wird keine Teilnehmergebühr erhoben

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