Risikobewältigung im Gesundheitswesen in der Corona-Krise

» Artikel veröffentlicht am 21.05.21, von

Primum non noceresecundum caveretertium sanare

 

Mitte März 2020 meldete das Robert-Koch-Institut erstmals 16.662 laborbestätigte COVID-19-Fälle. 47 Menschen waren im Zusammenhang mit Corona-Infektionen gestorben. Infolgedessen schränkte die Bundesregierung seit dem 16. März 2020 den grenzüberschreitenden Verkehr zu verschiedenen Nachbarstaaten ein. Alle Bundesländer haben zu diesem Zeitpunkt die Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Einige Bundesländer, wie der Freistaat Bayern oder das Saarland verhängten eine Ausgangsbeschränkung für die Bevölkerung. Doch das war nur der Anfang einer Pandemie, mit der wir immer noch leben müssen. Inzwischen erleben wir trotz aller Verhaltensregeln der Bevölkerung die dritte Welle der Pandemie. Noch ist unklar, welche Mutationen des Virus sich entwickeln werden und welche Auswirkungen sie auf den weiteren Verlauf der Pandemie haben. Am 20. Mai 2021 zählte das Robert-Koch-Institut seit Beginn der Pandemie 3 626 393 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland. Die tatsäch­liche Gesamtzahl der Corona-Infektionen dürfte deutlich höher liegen, da viele, wegen fehlender Symptome, nicht erkannt werden. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter einer nachgewie­senen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 86 902 Personen. Diese Entwicklung führte dazu, dass die Arbeits­dichte in allen medizinischen Einrichtungen seit Be­ginn der Corona-Pandemie stark zugenom­men hat. Unter diesen Bedingun­gen hat die antike Weisheit „Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ eine besondere Bedeu­tung erlangt. Die Frage ist allerdings, können wir dieser Forderung immer und über­all gerecht werden? Die moderne Medizin und die eingesetzte Medizintechnik werden zunehmend komplexer und digitaler. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen erbringen viele Überstunden und arbeiten vielerorts am Limit ihres Leistungsvermögens. Daher ist die Zeit für die medizinische Behandlung und Pflege sehr knapp. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vermehrt erschöpft, da die Anzahl der Risikopatientinnen und Risikopatien­ten vor allem auf den Intensivstationen nach wie vor hoch ist und das Personal für die medizini­schen und pflegeri­schen Erfordernisse nicht ausreicht. Die Situation auf den Intensivstationen war noch nie so schlimm, wie gegenwärtig. Darin muss ein Grund gesehen werden, dass beson­ders während der dritten Welle der Corona-Pandemie ungewöhnlich viele Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter sagen, sie wollen in absehbarer Zeit ihren Arbeitsplatz wechseln und nicht mehr auf Intensivstationen, in der Notaufnahme oder in der Notfallmedizin arbeiten.

 

Situationsbedingt besteht besonders in den Krankenhäusern gegenwärtig ein sehr hohes Fehler­risiko. Um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewähr­leisten, sind mögliche Gefahrensituationen, verursacht durch menschliches Fehlverhalten, Fehlfunk­tion oder kompletten Ausfall von Medizintechnik sowie auch durch Organisationsfehler unter den gegenwärtigen komplizier­ten Bedingungen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Recht­liche Regelungen wurden dafür in Deutschland geschaffen. Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat auf der Grundlage des Patientenrechtegeset­zes bereits im Jahr 2014 die Mindeststandards für die Risikomanagement- und Fehlermelde­systeme in der medizinischen Versorgung der GKV-Versicherten eingeführt. Im Paragraph 135a des Sozialgesetzbuches V ist die Qualitätssicherung und die Implementierung eines Risiko­manage­ments durch die Leistungserbringenden verpflichtend festgelegt.

Die derzeitigen Arbeitsbedingungen unter der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Über­lastung des medizinischen und pflegerischen Personals erfordern, dass dem Risikomanage­ment in den Krankenhäu­sern und allen anderen medizinischen Unternehmen größere Bedeutung beigemessen wird. Vor allem die Maßnahmen zur Fehlerprävention sind von großer Relevanz. Bei kritischen Zwischenfällen darf nicht vorrangig einzelnen Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern die Schuld zugewiesen werden. Es geht viel mehr um die Aufdeckung der Ursachen von Fehlern und der möglichen Verkettung von gefahrvollen Umständen in den medizini­schen und pflegerischen Arbeitsfeldern. Völlig falsch wäre es, wegen Arbeitsüber­lastung kritische Situationen und Beinahefehler im Um­gang mit Patientinnen und Patienten zu verschweigen oder zu vertuschen, statt die fehlerbegünsti­genden Umstände und Einflüsse zu beseitigen. Das erfordert, das Risikomanagement insbesondere in den Krankenhäusern noch wäh­rend der COVID-19-Pandemie neu zu positionieren. Ohne in den nächsten Wochen und Monaten in blinden Aktionismus zu verfallen, sollten die bereits vorhandenen Fehlermelde­systeme, wie z.B. das Critical Incident Reporting System (CIRS) oder auch eines anderen Sys­tems intensiver genutzt und das verfügbare Instrumentarium zum Risikomanagement überprüft und danach zielgerichtet eingesetzt werden. Ein ausgeprägtes Know-how ist erforder­lich, um die vorhandenen Risiken richtig zu bewerten und zu überprüfen, ob neue Risi­ken entstanden sind oder bisherige Risiken überwunden wurden. Risikomanagerinnen und Risikomanager die im Gesundheitswesen erfolgreich sein wollen, müssen digitalisierungsaffin sein sowie eine Hands-on-Mentalität mit handlungs- und problemlösungsorientierten Verhalten besitzen.

 

Um die Qualität der pflegerischen Führung und das Wohlfühlempfinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern, sollte in jedem Krankenhaus geprüft werden, ob auf der Grundlage des sogenannten Magnet-Ansatzes bereits ausgeschiedene Pflegekräfte wieder eingestellt und neue Pflegekräfte gewonnen werden können. Die Stellenangebote sind in der Pflege aktuell 205 Tage vakant. Die Zeitspanne könnte sicherlich mit einer „magnetischen Anziehungskraft“ der Kran­kenhäuser auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkürzt werden.  Das US-amerikanische Qualitätssiegel „Magnet Recognition“ bestätigt eine Zertifizierung für eine vorbildliche Patientenver­sorgung und für ausgezeichnete Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. In Europa erhielten bisher das Universitätsklinikum in Antwerpen (Belgien) und  das NHS Trust City Hospi­tal der Universitätskliniken Nottingham (England) diese Zertifizierung. Weltweit sind gegenwär­tig  552 Krankenhäuser als Magnet-Kliniken zertifiziert. Diese Kliniken zeichnen sich aus unter anderem durch hohe Mitarbeiterzufriedenheit, geringe Burnout-Rate, niedrige Fluktuation und Fehlzeitenquote, rasche Neubesetzung freier Stellen, positive Werte zur Patientensicherheit und einem guten Ruf in der Öffentlichkeit aus. In Deutschland bereiten sich ebenfalls einige wenige Kliniken auf eine Zertifizierung vor.

 

Die Hauptlast zur Überwindung der Covid-19-Pandemie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu tragen. Einen besonderen Stellenwert nehmen hierbei die Krankenhäuser ein, die intensivmedizinisch an Corona erkrankte Menschen unmittelbar versorgen. Gleichzeitig sind aber unter den Covid-19-Pandemiebedingungen die starken ökonomischen Zwänge, denen alle Gesundheitsunternehmen unterliegen, nicht zu über­se­hen. Vor allem die Finanzierbarkeit der besonderen außerordentlichen Leistungs-anforderun­gen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Corona-Patientinnen und Corona-Patienten versorgen, ist trotz des COVID19-Krankenhausentlastungsgesetzes bisher unzu­reichend geregelt.

 

Es muss alles dafür getan werden, dass die Sicherheit der Patientin­nen und Patienten nicht aufs Spiel gesetzt wird.

 

Prof. Dr. rer. oec. habil. Herbert Schirmer

Ehrenpräsident des Krankenhaus-Kommunikations-Centrums (KKC)

Ehrenvorsitzender des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC)

Sie fanden diesen Beitrag gut? Zeigen Sie es mit einem Daumen hoch!