Überraschungseier von Jens Spahn

» Artikel veröffentlicht am 01.07.19, von

„Präösterliche Überraschungseier“ für die Medizintechnik-Branche hat Gesundheitsminister Jens Spahn in seinen neuen Gesetzesvorhaben versteckt. Dies meldet das Medizintechnikportal in seinem aktuellen Newsletter 4/2019.
Am 14. März 2019 hat der Bundestag in letzter Lesung das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Es wird voraussichtlich im Mai in Kraft treten und sieht etliche Neuregelungen vor. Das Gesetz ordnet die Nutzenbewertung von Medizinprodukten neu, indem es das Verfahren zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vereinfacht. Ausschreibungen für Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen, welche bisher bei bestimmten Produktgruppen zulässig waren, werden komplett abgeschafft. Der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren wird eingeschränkt. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen u.a. auch für die Telemedizin und für Apps vorangetrieben werden.
Am 3. April 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIRD) beschlossen. Ziel ist die Einrichtung eines bundesweiten Registers mit einer verpflichtenden Teilnahme aller betroffenen Akteure (Patienten, Gesundheitseinrichtungen, Kassen und Hersteller implantierbarer Medizinprodukte). Bei Komplikationen können die versorgten Patienten schneller informiert werden. Auch kann das Register die Transparenz bei der technischen Haltbarkeit und der klinischen Qualität der Produkte weiter verbessern.

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